Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Saskia Hammen und dem jeweiligen Auftraggeber abgeschlossenen Aufträge und Dienstleistungen. Die Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, wenn Aufträge an Saskia Hammen (bzw. die Firmen Saskia Hammen Fashion Consulting und Saskia Hammen Styling) vergeben werden. Sie regeln darüber hinaus die Vertragsbedingungen, die für die Verwendung erworbener Gutscheine für Dienstleistungen sowie die Termineinhaltung durch die jeweils berechtigten Inhaber und Kunden gelten. Nebenabreden, gleich welcher Art, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und bestätigt worden sind. Einer Einbeziehung von AGB des Auftraggebers in Aufträge wird hiermit widersprochen.
1. Vertragsschluss
1.1 Der Vertrag kommt durch die Abgabe eines Angebotes durch Saskia Hammen und die Annahme durch den Kunden zustande. Der Kunde nimmt das Angebot an, indem er einen Beratungstermin vereinbart oder einen Auftrag über eine andere Leistung aus dem Angebot erteilt. Im Falle von Bestellungen von Gutscheinen für Dienstleistungen stellt die Bestätigung der Gutscheinbestellung durch Saskia Hammen den Vertragsschluss dar. Diese Bestätigung einer Gutscheinbestellung erfolgt bei Bestellungen über die Website durch Zusendung einer Rechnung. 1.2 Bei Gutscheinen, die über Dritte erworben werden, gelten die mit dem Dritten vereinbarten Bestimmungen. 1.3 Die Angebots-Annahmen und Terminvereinbarung bedarf keiner bestimmten Form, sie erfolgt im Falle der elektronischen Angebotsabgabe durch eine Bestätigungs-E-Mail, ansonsten durch mündliche oder fernmündliche Bestätigung bzw. Terminvereinbarung.
2. Leistungsgrundlage
2.1 Grundlage für die Erbringung von Leistungen sind kundenindividuelle Angebote mit Leistungsbeschreibungen und Preisangaben, die in der Regel per E-Mail, aber auch mündlich, fernmündlich, schriftlich oder elektronisch kommuniziert werden. Mit der Terminvereinbarung oder der Bestellung von Gutscheinen für Dienstleistungen akzeptiert der Kunde den Inhalt des Angebotes und die AGB von Saskia Hammen. 2.2 Festpreise für die Beratungsangebote, die auf der Website www.saskiahammen.com sowie auf Werbeflyern und Broschüren veröffentlicht sind, gelten als Grundlage der Vergütung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
3. Reklamationen
3.1 Reklamation bei Dienstleistungen werden nur anerkannt, wenn sie unmittelbar während bzw. spätestens am Ende einer Beratung durch den Kunden, der die Beratung für sich selbst gebucht hat, vorgebracht werden. 3.2 Reklamationen von Auftragsarbeiten werden unter Punkt 14 gesondert geregelt.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Leistungen und Waren Eigentum von Saskia Hammen. Gutscheine für Dienstleistungen werden erst nach Eingang der Zahlung gültig. Ohne vollständige Bezahlung hat Saskia Hammen das Recht, die Einlösung des Gutscheines zu verweigern.
5. Terminvereinbarung
5.1 Eine Terminvereinbarung seitens des Kunden stellt die Annahme eines individuellen Angebotes oder der geltenden und unter Punkt 2.2 genannten Festpreise durch den Kunden dar. 5.2 Ist eine Absage oder Verschiebung des Termins seitens des Kunden erforderlich, so muss diese rechtzeitig mitgeteilt werden. Es gelten die im folgenden unter Punkt 6 genannten Stornobedingungen. 5.3 Sollte Saskia Hammen ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihr nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird Saskia Hammen sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet Saskia Hammen in diesem Falle nicht.
6. Stornierungen und Widerrufsrecht
6.1 Eine Terminvereinbarung seitens des Kunden ist bindend. Wenn der Kunde den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, muss dies Saskia Hammen unverzüglich mitgeteilt werden. 6.2 Bei einer Absage bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin fällt keine Stornogebühr an und es wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. 6.3 Bei einer kurzfristigeren Absage wird dem Kunden eine Stornogebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt und ein Ersatztermin vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Kunde aus gesundheitlichen Gründen verhindert ist. In diesem Fall ist Saskia Hammen ein ärztliches Attest vorzulegen, das bescheinigt, dass der Termin aus medizinischen Gründen nicht wahrgenommen werden kann. 6.4 Kunden haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen geschlossene Verträge im Fernabsatzrecht zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt bei Dienstleistungen am Tag des Vertragsschlusses, bei Waren an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde Saskia Hammen, Forstenrieder Allee 183, 81476 München, Tel.: 0151/46 51 33 12, E-Mail: info@saskiahammen.com mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. 6.5 Wenn der Kunde einen Vertrag widerruft, hat Saskia Hammen alle Zahlungen, die sie vom Kunden erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf eines Vertrags bei ihr eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, verwendet, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Rückzahlung kann verweigert werden, bis Saskia Hammen die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass die Waren zurückgesandt wurden, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Saskia Hammen über den Widerruf informiert wurde, an sie zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
7. Vergütung für Dienstleistungen
7.1 Die Bezahlung von Dienstleistungen, Waren oder unmittelbar ausgehändigten Geschenkgutscheinen erfolgt – wenn nicht anders vereinbart – immer im Vorfeld der durch Saskia Hammen zu erbringenden Dienstleistungen. 7.2 Bei Dienstleistungen, die das Honorar anderer Dienstleister zu Grunde legen, erfolgt die Vergütung von Saskia im Nachhinein und auf Grundlage des Netto-Honorars des jeweiligen hinzugezogenen Dienstleisters. 7.3 Sofern nicht anders vereinbart, erhält Saskia Hammen 15% des Netto-Preises des externen Dienstleisters als Beratungs- oder Vermittlungshonorar vom jeweils empfohlenen Behandler.
8. Vergütung von Aufträgen als Stylistin, Designerin, Texterin oder vergleichbaren kreativen Tätigkeiten
8.1 Sämtliche Leistungen werden auf Basis von 200,00 € (bzw. inkl. 19% MwSt. 238,00 Euro; Stand 1.6.2017) je aufgewendete volle Arbeitsstunde oder nach einer vereinbarten Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet. 8.2 Bereits die Anfertigung von Entwürfen, Schnittmustern und ähnlichem, sowie alle vorbereitenden Tätigkeiten, die Saskia Hammen für den Auftraggeber erbringt, sind vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 8.3 Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und /oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung, unbeschadet der für die erbrachte Werkleistung vereinbarten Vergütung. 8.4 Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Saskia Hammen berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die zusätzliche Nutzung und der ursprünglich gezahlten Vergütung zu verlangen. 8.5 Die in den Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten, Abrechnungsbedingungen, Auftrags-Umfänge unverändert bleiben. 8.6 Angebote sind unverbindlich und freibleibend und längstens gültig für 4 Wochen nach Abgabedatum.
9. Urheberrecht und Nutzungsrechte
9.1 Jeder Saskia Hammen erteilte Auftrag für Kreativ-Leistungen ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Erbringung von Werkleistungen und auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 9.2 Alle Entwürfe, Schnittmuster und Reinzeichnungen sowie von Saskia Hammen erstellte Texte und Konzeptionen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten kraft Vereinbarung auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Damit stehen Saskia Hammen insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu. 9.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Saskia Hammen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Saskia Hammen, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt / AGD übliche Vergütung als vereinbart. 9.4 Saskia Hammen überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Saskia Hammen bleibt in jedem Fall, auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden (s.a. Entwurfs-Nutzungsvergütung). Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 9.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über. 9.6 Saskia Hammen hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen auf die von ihr bestimmte oder übliche Art und Weise als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Saskia Hammen zum Schadensersatz zusätzlich zur vereinbarten Vergütung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt /AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen. 9.7 Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 9.8 Saskia Hammen ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung sie ihre Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d.h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen.
10. Fälligkeit der Vergütung bei Auftragsarbeiten
10.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes ohne Abzug sofort fällig. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines größeren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Das Mahnwesen hält sich an das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen. 10.2 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Lieferung des Teiles fällig. Als Lieferung gilt auch die elektronische Zustellung der erarbeiteten Daten. Erstreckt sich ein Auftrag über den Zeitraum von 1 Monat hinaus, kann Saskia Hammen Teile in Abschlagszahlungen abrechnen. Erfordert ein Auftrag von Saskia Hammen finanzielle Vorleistungen ab einem Vorleistungsbetrag von 1.000,00 €, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 %der Arbeiten und 1/3 nach Ablieferung. 10.3 Sofern kein Festpreis vereinbart wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach dem Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
11. Sonderleistungen, Fremdleistungen, Neben- und Reisekosten
11.1 Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes von Saskia Hammen nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und vorab in voller Höhe an Saskia Hammen zu zahlen. Ansonsten ist Saskia Hammen nicht verpflichtet, ihre Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist Saskia Hammen berechtigt, zusätzlich von ihr erbrachte Tätigkeient sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. 11.2 Sonderleistungen wie das Umarbeiten oder Ändern von Reinzeichnungen und Texten, sowie die Betreuung von Produktionen vor Ort werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand entsprechend nach dem unter Punkt 8. genannten Stundensatz von 200,00 Euro berechnet. 11.3 Saskia Hammen ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers bei einem weiteren Unternehmen zu bestellen. Für den Auftraggeber gelten dann insoweit die AGB des Fremdanbieters. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Saskia Hammen eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. 11.4 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von Saskia Hammen abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Saskia Hammen im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. 11.5 Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz, An- oder Probedrucke sowie farbverbindliche Ausdrucke etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 11.6 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
12. Eigentumsvorbehalt, Rückgabepflicht
12.1 An Entwürfen, Schnittmustern und Reinzeichnungen sowie Texten und Konzeptionen werden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 12.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 12.3 Die Versendung der Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 12.4 Saskia Hammen ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die am Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Saskia Hammen dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert und nur im Rahmen der Auftragszwecke verwendet werden.
13. Lieferzeit / Lieferung bei Auftragsarbeiten
13.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 13.2 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Saskia Hammen berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 13.3 Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers vom Sitz oder Lieferwerk des Auftragnehmers, wenn nichts anderes im Angebot genannt ist. Den Versand nimmt Saskia Hammen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern der Auftraggeber keine besondere Weisung erteilt, übernimmt Saskia Hammen keine Verbindlichkeit für billigsten und schnellsten Versand.
14. Gewährleistung
14.1 Saskia Hammen verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch iohr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig aufzubewahren. 14.2 Rügen und Beanstandungen bei Auftragsarbeiten sind innerhalb von zwei Wochen nach Leistung bzw. Lieferung schriftlich bei Saskia Hammen geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Im Falle von Mängeln, die Saskia Hammen zu vertreten hat, steht ihr mit Vorrang vor Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers das Recht zur Nachbesserung sowie zur einmaligen wiederholten Nachbesserung, jeweils innerhalb angemessener Frist, zu. 14.3 Bei Dienstleistungen gelten die unter Punkt 3 genannten Konditionen.
15. Haftung
15.1 Saskia Hammen haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihreErfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Saskia Hammen haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers werden in ihrer Höhe auf den Betrag der vereinbarten Auftragsvergütung begrenzt. 15.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Saskia Hammen gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Saskia Hammen kein Auswahlverschulden trifft. Saskia Hammen tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. 15.3 Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. 15.4 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Saskia Hammen. 15.5 Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche bzw. markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeitsergebnisse haftet Saskia Hammen nicht. 15.6 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. 15.7. Im Falle eines durch Saskia Hammen entstandenen Schadens unterhält Saskia Hammen eine gewerbliche und private Haftpflichtversicherung. 15.8. Bei der Verwendung von Kosmetika oder der zur Verfügung gestellten Speisen und Getränke während der Beratung verpflichtet sich der Kunde, Saskia Hammen über bestehende Allergien aufzuklären. Der Kunde trägt bei allen Dienstleistungen durch Saskia Hammen das Risiko einer allergischen Reaktion oder anderer Komplikationen im Umgang mit den verwendeten Kosmetika, Beratungsutensilien und der zum Verzehr angebotenen Speisen und Getränke.
16. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
16.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Saskia Hammen behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 16.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Saskia Hammen eine angemessene Vergütungserhöhung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Saskia Hammen auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. 16.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Saskia Hammen übergebenen Vorlagen und Daten gleich welcher Art berechtigt ist und, dass diese Vorlagen und Daten frei von Rechten Dritter sowie wettbewerbsrechtlich und sonst unbedenklich sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder sollten diese Vorlagen und Daten nicht frei von Rechten Dritter oder wettbewerbswidrig oder sonst unzulässig sein, stellt der Auftraggeber Saskia Hammen von allen Unterlassungs- und Ersatzansprüchen Dritter einschließlich der Kosten einer Rechtsverfolgung frei.
17. Datenschutz
17.1 Saskia Hammen versichert, dass alle ihr zu Beratungszwecken übermittelten Daten mit größtmöglicher Sorgfalt behandelt werden und sie Stillschweigen über alle Kundendaten bewahrt. 17.2 Die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten verwendet Saskia Hammen ausschließlich für rechtlich zulässige Zwecke. Eine Weitergabe, ein Verkauf oder eine sonstige Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat hierzu seine Einwilligung erklärt. 17.3 Wenn ein externer Dienstleister (Arzt, Behandler und ähnliches) hinzugezogen wird, oder im Namen des Kunden Erkundigungen für die gewünschte Behandlung eingeholt werden, ist Saskia Hammen befugt, das ihr zur Verfügung gestellte Bildmaterial sowie notwenige Kundendaten an Dritte weiterzugeben. Sollte ein Kunde dem nicht zustimmen, ist er verpflichtet, dies Saskia Hammen schriftlich mitzuteilen.
18. Geheimhaltungs- und sonstige Pflichten
18.1 Die Parteien vereinbaren, personen- und unternehmensbezogene Daten des Vertragspartners vertraulich zu behandeln und nur insofern Informationen Dritten zugänglich zu machen, als dass dies zur Erfüllung des Vertragszwecks oder gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. 18.2 Saskia Hammen kann die Abrechnungsdaten des Kunden an andere Dienstanbieter oder inkassoberechtigte Dritte übermitteln, soweit zu Abrechnungszwecken erforderlich.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. 19.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. 19.3 Als Gerichtsstand wird München vereinbart. 19.4 Erfüllungsort ist der Sitz von Saskia Hammen. 19.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Saskia Hammen, München, 1.6.2017 Saskia Hammen – Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Download als PDF-Datei